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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Diego-Immobilien, Ines Weigelt  

 

§ 1 Maklervertrag 

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bez. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressen-ten zu den nachfolgenden Bestimmun-gen zustande.  

  

§ 2 Angebot 

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, so ist es notwendig, uns dies schriftlich innerhalb einer Frist von 7 Tagen und mit Quellenangabe mitzuteilen. Anderenfalls ist eine Berufung auf eine Vorkenntnis ausgeschlossen.  

  

§ 3 Doppeltätigkeit 

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden.  

  

§ 4 Provision 

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 4,76 % inkl. MwSt. vom Käufer. Im Falle des Abschlusses eines notariell beglaubigten Erbbaurechtsvertrages ist eine Provision von 1/10 der Zehnjahres-erbpacht zzgl. MwSt. fällig. Für die Vermietung wird eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann:  

  1. wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.  
  2. Wird ein durch den Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von 10 Jahren an den Mieter oder Pächter verkauft, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.  

Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichteablöse, Hypothekenübernahme etc. und wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung (bar oder per Verrechnungsscheck) fällig.  

  

 

§ 5 Haftung 

Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.  

  

§ 6 Schlussbestimmungen 

Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.
Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.